Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte am IBI
Jacqueline Sachse |
Meta Cramer (stellv.) |
| kommissarisch | kommissarisch |
E-Mail: frauenbeauftragte.ibi [at] hu-berlin.de
Das E-Mail-Postfach kann von beiden Amtsinhaberinnen eingesehen werden. Wenn eine einzelne Kontaktaufnahme bevorzugt wird, schreiben Sie bitte an die jeweilige persönliche E-Mailadresse.
Sprechzeiten nach Vereinbarung: Fragen Sie gerne einen persönlichen oder Zoom-Termin per Mail an! Alle Kontaktaufnahmen und Gespräche werden vertraulich behandelt.
Offene Sprechstunde: 25.11.25, 13:00-15:00, R.1, IBI
Im Rahmen der Aktionswoche der HU Berlin anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen und Mädchen am 25. November bietet die dezentrale Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte eine offene Sprechstunde an. In dieser können ohne vorherige Terminvereinbarung Anliegen, Anregungen oder Fragen zu Gleichstellungsthemen und -maßnahmen sowie zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten am IBI und der Phil Fak besprochen werden. Die Tür steht selbstverständlich nicht nur Frauen, sondern allen Menschen am IBI zum Gespräch offen.
- Das Amt der Frauen* und Gleichstellungsbeauftragten
- Frauen*fördermittel
- Beratung und Beschwerden bei sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt sowie Stalking
- Beratung bei Machtmissbrauch
Das Amt der Frauen* und Gleichstellungsbeauftragten
Als Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte des Instituts für Bibliotheks- und Informationswissenschaft (FGB am IBI) beraten und unterstützen wir bei allen Fragen und Problemen zu den Themen Gleichstellung und Chancengerechtigkeit am Institut — auch, wenn sie nicht Frauen* betreffen. Wir setzen uns für die Förderung strukturell benachteiligter Gruppen ein und bieten Unterstützung in Fällen von Diskriminierung und sexualisierter Belästigung und Gewalt.
Eine dezentrale FGB und eine Stellvertreterin gibt es an jedem Institut der HU und auf Fakultätsebene. Sie werden in einer Urnen- bzw. Briefwahl der weiblichen Angehörigen der Fakultät gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der FGB sind das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) §59 und das Landesgleichstellungsgesetz (LGG).
Das Amt der FGB-IBI ist in ein Netz von dezentralen FGB an allen Instituten und Fakultäten der HU eingebunden. Auf HU-Ebene gibt es das Team der zentralen FGB. Diese sind im Bereich Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung am Zentrum Chancengerechtigkeit angesiedelt.
Wir setzen uns für alle Aspekte von Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Diversität am IBI ein. Dies umfasst insbesondere:
- Beratung und Unterstützung für strukturell benachteiligte Gruppen, insbesondere Frauen* und FLINTA*-Personen, Menschen mit Migrationsgeschichte, People of Colour, first-generation Studierende und Academics sowie Eltern und Menschen mit Care-Verpflichtungen
- Sicherung fairer Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren
- Förderung eines angemessenen Frauen*anteils sowie des Anteils weiterer strukturell benachteiligter Gruppen
- Beratung und Unterstützung bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sowie Stalking
- Beratung und Unterstützung bei Fällen von Machtmissbrauch
- Erarbeitung von Antidiskriminierungsmaßnahmen für das Gleichstellungskonzept der Philosophischen Fakultät
- Beratung und Sensibilisierung aller Gremien mit Blick auf Gleichstellung und Chancengerechtigkeit
- Wertschätzung und Anerkennung von Geschlechtervielfalt, sozialen Dimensionen und diversen Lebensrealitäten am Institut
Frauen*fördermittel
Die Frauen*fördermittel sind ein Instrument zur Förderung von Chancengerechtigkeit und sollen insbesondere Frauen* in prekären finanziellen Situationen unterstützen. Seit 2013 geben alle Institute der HU pauschal 5% ihrer LOM-Gelder für Maßnahmen der Frauen*förderung aus.
An der Philosophischen Fakultät werden die Mittel gemeinsam über die vier Institute hinweg durch die dezentralen FGB vergeben. Antragsberechtigt sind alle Frauen* der Philosophischen Fakultät, egal ob BA-, MA-, Fernstudium- oder Promotionsstudierende oder Mitarbeitende (WiMi, MTSV, SHK).
- Bewerbung vier Mal jährlich: 01.02., 01.05., 01.08. und 01.10.
- Fördersäulen:
- Sachmittel (z.B. Konferenzteilnahmen, Summer Schools, Studienreisen)
- Abschlussstipendien (BA + MA)
- Lehrangebote (z.B. Gastvorträge)
Antragstellung:
Beratung und Beschwerden bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sowie Stalking
Die Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragten beraten und unterstützen Betroffene von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sowie Stalking sowie Personen, die solche Vorfälle beobachten oder von ihnen Kenntnis erlangen. Sie unterliegen der Schweigepflicht und agieren parteiisch im Interesse der Betroffenen.
Neben der Beratung können die FGB unterstützend tätig werden, z.B. durch Sofortmaßnahmen, professionelle Konfliktlösungsverfahren, anonymisierte Beschwerden oder formale Beschwerdeverfahren.
Sexaulisierte Diskriminierung und Gewalt wird in vielfältiger Art und Weise ausgeübt. Dies geschieht verbal, nonverbal oder auch durch tätliche Angriffe. Wo sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt im Einzelfall beginnen, entscheidet die betroffene Person. Die bewusste Intention der Diskriminierung ist dabei nicht ausschlaggebend; es zählt allein, dass eine Person sich diskriminiert fühlt.
- Beleidigungen durch Briefe, E-Mails oder im Rahmen sozialer Netzwerke
- sexuell herabwürdigende Gesten, Aufforderungen oder Verhaltensweisen
- Exhibitionismus
- bildliche bzw. elektronische Präsentation pornographischer oder sexistischer Darstellungen
- Stalking
- entwürdigende sexualisierte Bemerkungen über Personen oder deren Körper
- unangebrachte und/oder unerwünschte Körperkontakte
- gewaltsame körperliche Übergriffe
Weiterführende Informationen:
- Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt — FGB Philosophische Fakultät
- HU-Satzung zum Schutz vor sexueller Belästigung, sexualisierter Diskriminierung und Gewalt sowie Stalking
Beratung bei Machtmissbrauch
Die Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragten beraten und unterstützen Betroffene von Machtmissbrauch sowie Personen, die Fälle von Machtmissbrauch beobachten oder von ihnen Kenntnis erlangen. Sie unterliegen der Schweigepflicht und agieren parteiisch im Interesse der Betroffenen.
Für Machtmissbrauch ist entscheidend, wie Macht genutzt wird. Ein legitimer Gebrauch von Macht dient den Zielen der Organisation. Miss-bräuchlich wird Macht eingesetzt, wenn damit andere Ziele als die der Organisation verfolgt werden, insbesondere eigene, oder wenn die Ziele der Organisation auf eine Weise verfolgt werden, die Rechte anderer oder eigene Pflichten verletzt. In typischen Fällen ist Machtmissbrauch mit einer Schädigung anderer Personen verbunden.