Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Bibliotheks- und Informations­wissen­schaft

Die wichtigsten Antworten zum Praktikum PO vor 2017

im Bachelorkombinatiosstudiengang Bibliotheks- und Informationswissenschaft als Kern- und Zweitfach nach der Studien- und Prüfungsordnung 2014

im Monobachelorstudiengang Informationsmanagement & Informationstechnologie (INFOMIT) nach der Studien- und Prüfungsordnung 2015

im Master Information Science nach der Studien- und Prüfungsordnung 2014

 

1. Wie viele Praktika muss ich absolvieren und in welchem zeitlichen Umfang?
Ein mindestens siebenwöchiges Praktikum in Vollzeit im Bibliotheks- und Informationsbereich nach dem 2. Semester. (Das Praktikum kann in Teilzeit absolviert werden, es sind jedoch mindestens 270 Stunden zu erbringen.)
Zusätzlich wird für einen LP (30 Stunden Arbeitszeit) ein Praktikumsbericht mit mindestens 5 Seiten angefertigt.
Das Praktikum soll möglichst während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Insbesondere für längere Praktika im Ausland besprechen Sie bitte den Studienverlauf mit der Studienfachberatung.
 
2. Wie komme ich zu einer Praktikumsstelle?
Die Praktikumsstellen suchen Sie sich selbst. Das Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden. In unregelmäßigen, aber häufigen Abständen werden Praktikumsplätze in IBI-Info gepostet.
Bevor Sie Ihr Praktikum antreten, müssen Sie die Praktikumsvereinbarung unterschreiben lassen. Hierin bestätigt die von Ihnen gewählte Praktikumseinrichtung, dass Sie dort Ihr Praktikum gemäß der Praktikumsrichtlinie absolvieren können. Sollten Sie sich unsicher sein, ob das Praktikum als Pflichtpraktikum anerkannt werden kann sprechen Sie bitte mit der Praktikumsbeauftragten Dr. Maria Gäde
 
3. Was soll ich im Praktikum tun?
Die Praktikumsinhalte entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung:
 
4. Was soll im Praktikumsbericht stehen?
Für jedes Praktikum ist ein Bericht anzufertigen, der folgende Angaben enthalten soll:
 
- Angaben zur Ihrer Person (Name, Semester);
- Praktikumseinrichtung;
- Praktikumszeitraum;
- Praktikumsbetreuer in der Einrichtung;
- Praktikumsprogramm bzw. Praktikumsaufgabe;
- Struktur und Funktion der Einrichtung;
- Abteilungen bzw. Arbeitsbereiche, die sie kennen gelernt haben (einschließlich Dauer des Einsatzes);
- ausgeführte Tätigkeiten;
- erkannte Probleme, offene Fragen;
- Gesamteinschätzung des Praktikums;
- Datum, Unterschrift
 
Der Umfang des Berichtes soll mindestens 5 Seiten betragen. Wir empfehlen Ihnen, während des Praktikums ein stichwortartiges Arbeitstagebuch zu führen, das als Informationsquelle für den Praktikumsbericht dienen kann. Der jeweilige Bericht muss spätestens zwei Monate nach Ende des Praktikums bei der Praktikumsbeauftragen Dr. Maria Gäde eingereicht werden, und zwar zusammen mit der Praktikumsvereinbarung, der Bestätigung der Praktikumseinrichtung über das Absolvieren des Praktikums und dem ausgefüllten Praktikumsnachweis. Zu den Formularen.
 
Die Praktikumseinrichtung muss Ihren Praktikumsbericht nicht bestätigen oder genehmigen. Ein Zeugnis über das Praktikum braucht das IBI nicht. Wenn Sie selbst ein (ggf. wertendes) Zeugnis haben möchten, können Sie sich an Ihre Praktikumseinrichtung wenden.
 
5. Was muss ich sonst noch beachten?
In der praktischen Ausbildung gelten für die Studierenden die Arbeitsordnungen und betrieblichen Bestimmungen der Praktikumseinrichtungen. Finanzielle Verpflichtungen entstehen der Praktikumseinrichtung nicht. Alle Kosten für An- und Abreise sowie Unterbringung werden von den Studierenden selbst getragen. Eine finanzielle Vergütung der Praktikumsbetreuung kann vonseiten der Universität nicht erfolgen.
Während des Praktikums bleiben Sie - wenn Sie sich ordnungsgemäß und rechtzeitig rückgemeldet haben - Angehöriger der Universität mit allen Rechten und Pflichten, d.h. u.a., dass Sie für die Dauer Ihres Praktikums weiterhin entsprechend Ihres bestehenden Krankenversicherungsschutzes versichert sind. (Bei bezahlten Praktika kann es jedoch sein, dass sich aufgrund der Vergütung Ihr Krankenversicherungsstatus ändert! Lassen Sie sich in diesen Fällen bitte von Ihrer Krankenkasse beraten.)
Ein Haftpflichtversicherungsschutz für die Studierenden durch die Humboldt-Universität zu Berlin besteht nicht. Den Studierenden wird für die Haftpflichtrisiken, die aus der Absolvierung eines Praktikums - auch im Ausland - entstehen könnten, ggf. der Abschluss einer erweiterten privaten Haftpflichtversicherung empfohlen, die o.a. Tätigkeiten in den Deckungsschutz für Studierende mit einschließt.
In die gesetzliche Unfallversicherung sind Sie an der Hochschule während des Studiums einbezogen. "An der Hochschule" bezieht sich auf Ihre Tätigkeiten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Studium in Seminarräumen, auf Ihren Weg über die Treppe zum Hörsaal, auf Ihre Studien in der Bibliothek und andere Tätigkeiten im Rahmen der Aus- und Fortbildung in Räumen der Universität. Die Praktikumseinrichtungen und Ihr Weg dorthin bzw. von dort zurück sind nicht in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen. Wenn die Praktikumseinrichtung Sie nicht in die dort bestehende gesetzliche Unfallversicherung einbezieht (fast immer werden Sie einbezogen) und Sie nicht bereit sind, privat eine Unfallversicherung abzuschließen oder auf eigenes Risiko unversichert zu sein, suchen Sie sich eine andere Praktikumseinrichtung.
 
6. Wie kann ich mir bereits geleistete Praktika und berufliche Tätigkeiten anrechnen lassen?
Wenn eine bereits geleistete berufliche Tätigkeit oder ein früheres Praktikum den Anforderungen, die in der Praktikumsrichtlinie formuliert sind (fachlich anspruchsvoll, vielfältig etc.) entspricht, kann dies als Praktikum anerkannt werden. Dafür muss das Formular "Praktikumsanerkennung" (Teil der Praktikumsrichtlinie) ausgefüllt werden und gemeinsam mit einem ca. fünfseitigen Bericht über die geleistete Tätigkeit bei den Praktikumsbeauftragten abgegeben werden. Der Bericht entspricht dabei dem üblichen Praktikumsbericht und ist auch in diesem Sinne aufzubauen (Charakterisierung der Praktikumseinrichtung, Tätigkeiten, Nutzen/Erkenntnisgewinn für das Studium etc.). Wichtig: Es muss außerdem ein Nachweis des Arbeitgebers beigefügt werden, woraus Zeitraum und (Stunden-)Umfang ersichtlich sind.
 
7. Was ist der Unterschied zwischen den Formularen "Praktikumsnachweis" und "Praktikumsanerkennung"?
Praktikumsnachweis:
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie ein "normales" Praktikum absolviert haben, wenn es also nicht darum geht, eine von Ihnen ausgeübte berufliche Praxis (z.B. als studentische Hilfskraft in einer Bibliothek) als Praktikum anerkennen zu lassen.
Praktikumsanerkennung:
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie eine von Ihnen ausgeübte berufliche Praxis (z.B. als studentische Hilfskraft in einer Bibliothek) als Praktikum anerkennen lassen möchten. Fügen Sie einen Nachweis des Arbeitgebers hinzu. Wenn Sie ein "normales" Praktikum absolviert haben, verwenden Sie das Formular "Praktikumsnachweis".