Abschlussarbeiten am IBI
Informationen zu Bachelor- und Masterarbeiten
Maßgeblich sind stets die aktuell gültigen Studien- und Prüfungsordnungen des IBI in Verbindung mit der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU).
1. Abschlussarbeit
Bachelor- und Masterarbeiten am IBI sind Qualifikationsarbeiten. Die Abschlussarbeit dient dem Nachweis, dass die Verfasserin bzw. der Verfasser in der Lage ist, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten und eine etablierte Methode aus den Teilbereichen der Bibliotheks- und Informationswissenschaft oder der Wissenschaftsforschung fachgerecht anzuwenden.
Im Zentrum steht eine methodisch korrekte und wissenschaftlich fundierte Durchführung der Untersuchung. Ausschlaggebend ist die Qualität des gesamten Forschungsprozesses, von der Entwicklung der Forschungsfrage über die nachvollziehbare Aufbereitung der Forschungsdaten bis hin zur Verschriftlichung der Ergebnisse.
Kernelemente jeder Abschlussarbeit
- Forschungsfrage: Eine klar formulierte, literaturgestützte Frage bildet das Fundament der Arbeit. Ohne Auseinandersetzung mit dem Forschungsstand kann keine tragfähige Frage entwickelt werden.
- Methode: Eine etablierte Methode (oder Methodenkombination) wird anhand der Forschungsfrage begründet, ausgewählt, angemessen angewendet und transparent dokumentiert. Die Nachvollziehbarkeit steht im Vordergrund.
- Forschungsdaten: Forschungsdaten müssen Gutachter:innen nachvollziehbar zugänglich gemacht, ausreichend dokumentiert, idealerweise durch einen Datenmanagementplan ergänzt und mindestens 18 Monate sicher aufbewahrt werden. Die Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten in Abschlussarbeiten des IBI ist bindend.
- Wissenschaftliches Schreiben: Die textuelle Darstellung folgt den Konventionen wissenschaftlichen Schreibens: klare Argumentation, durch Daten oder Quellen belegte Aussagen sowie korrekte Zitierung (durch die Anwendung eines etablierten Zitationsstils, beispielsweise den Regeln des Publication Manual of the American Psychological Association – APA).
- Gute Wissenschaftliche Praxis: Die Satzung der Humboldt-Universität zu Berlin zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist bindend.
Hinweis zur Themenfindung: Eine Forschungsfrage kann nicht ohne vorherige Auseinandersetzung mit der Literatur entwickelt werden. So setzen im Direktstudium bereits Vorträge im Forschungskolleg zur Vorstellung der Arbeit eine erste Sichtung der Literatur voraus: Mindestens vier relevante Quellen, die das geplante Thema als Forschungsfrage ausweisen, müssen vor der Vorstellung im Rahmen des Forschungskollegs bearbeitet worden sein. Auch im Exposé ist die Forschungsfrage mittels wissenschaftlicher Beiträge herzuleiten oder zu begründen.
2. Studiengänge
Eine Masterarbeit unterscheidet sich von einer Bachelorarbeit dadurch, dass mindestens einer der folgenden Aspekte umfangreicher bzw. komplexer ist: Gesamtaufwand, Komplexität der Forschungsfrage, Vielschichtigkeit des Untersuchungsgegenstands oder die Kombination mehrerer Methoden.
Empirische Untersuchungen auf Grundlage eigener Datenerhebungen oder der Nachnutzung vorhandener Forschungsdaten können Bestandteil einer Abschlussarbeit sein, sind jedoch nicht zwingend erforderlich. Abschlussarbeiten mit hermeneutischer Ausrichtung sind ebenfalls zulässig.
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Aspekt |
Bachelorarbeit (BA) |
Masterarbeit (MA) Direktstudium |
Masterarbeit (MA) bzw. Abschlussarbeit (Referendariat) Fernstudium |
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Studiengang |
BA Bibliotheks- und Informationswissenschaft |
MA Information Science |
MA Wissenschaftsforschung |
Weiterbildende MA Bibliotheks- und Informationswissenschaft |
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Modul für die Abschlussarbeit |
BP8 – Abschlussmodul |
MP5 – Masterarbeit und Verteidigung |
MP7 – Masterarbeit und Verteidigung |
Modul 6 – Masterarbeit und Verteidigung |
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Umfang (ZoL steht für Zeichen ohne Leerzeichen) |
ca. 80.000 ZoL ≈ ca. 40 Seiten |
ca. 120.000 ZoL ≈ ca. 60 Seiten |
ca. 120.000 ZoL ≈ ca. 60 Seiten |
ca. 50 Seiten |
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Bearbeitungszeit |
10 Wochen |
20 Wochen |
20 Wochen |
17 Wochen |
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Leistungspunkte |
10 LP |
30 LP |
30 LP |
30 LP |
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Akademischer Grad |
Bachelor of Arts (B.A.) |
Master of Arts (M.A.) |
Master of Arts (M.A.) |
Master of Arts (M.A.) / Laufbahnprüfung |
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Zulassungsvoraussetzung |
Abschluss von 5 Pflichtmodulen (BP1–BP5) |
Erfolgreicher Abschluss von MP1 und MP2 |
Erfolgreicher Abschluss der Module MP1–MP5 |
Erfolgreicher Abschluss von Modul 1 |
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Methodische Anforderung |
Grundlegendes Forschungsdesign; empirische Erhebungen möglich, aber nicht erforderlich |
Umfangreicheres Forschungsdesign; empirische Erhebungen empfohlen |
Umfangreicheres Forschungsdesign; empirische Erhebungen empfohlen |
Umfangreicheres Forschungsdesign, empirische Erhebungen empfohlen |
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Verteidigung |
Keine |
Verpflichtend für alle MA-Studierenden. |
Verpflichtend für alle MA-Studierenden. |
Verpflichtend für alle MA-Studierenden und Referendar:innen. |
3. Prozess und Ablauf
Eine Abschlussarbeit durchläuft mehrere klar definierte Phasen. Die folgende Übersicht zeigt den typischen Ablauf vom ersten Kontakt bis zur Begutachtung.
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Themenfindung und Literatursichtung
Direktstudium: Themenideen werden im Forschungskolleg vorgestellt und diskutiert. Eine erste Sichtung von mindestens vier relevanten Quellen ist Voraussetzung für den Vortrag. Direktstudium und Fernstudium: Kontaktaufnahme mit potenziellen Betreuer:innen; wenn bereits vorhanden, dann gerne mit Exposé; mindestens 1–2 Monate vor Anmeldung. Bitte prüfen Sie, ob mögliche Gutachtende über Richtlinien für die Betreuung von Abschlussarbeiten verfügen (siehe Webseiten der Forschungsbereiche).
Allgemein: Hilfreich sind die Themenlisten der Forschungsbereiche und die Berliner Handreichungen.
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Kontaktaufnahme und Exposé
Direktstudium: Ein erster Dialog erfolgt per E-Mail oder im Forschungskolleg.
Direktstudium und Fernstudium: Offizielle Anfragen zur Betreuung erfolgen per E-Mail und, sofern vorhanden, mit einem Exposé als PDF-Datei. Bei einigen Betreuenden setzt eine Betreuungszusage ein abgestimmtes Exposé voraus. Bitte prüfen Sie zudem, ob mögliche Gutachtende über eigene Richtlinien für die Betreuung von Abschlussarbeiten verfügen; entsprechende Hinweise finden Sie in der Regel auf den Webseiten der Forschungsbereiche. Bitte reichen Sie die Anfrage mit dem entsprechenden Vorlauf ein. Bitte beachten Sie außerdem, dass mögliche Gutachter:innen eine Betreuung ablehnen oder nur in bestimmten Zeitfenstern übernehmen können.
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Betreuungszusage und Anmeldung
Nach Abstimmung des Exposés mit der/dem Betreuer:in erfolgt die Anmeldung beim Prüfungsausschuss.
Wichtig: Es sind die Fristen des Prüfungsausschusses zu beachten.
Der Titel der Arbeit ist in der Regel in Deutsch und Englisch einzureichen. Sollte die Arbeit auf Englisch verfasst werden, braucht es nur einen englischen Titel. Die Sprache muss in diesem Fall im Anmeldeformular angegeben werden. Nach Bestätigung durch den Prüfungsausschuss (PAU) kann der Titel nicht mehr verändert werden. Die Anmeldung erfolgt über einen Moodle-Kurs. Das Passwort erhalten Sie im Forschungskolleg. Wichtig: Sie dürfen erst nach der Anmeldung der Arbeit Daten, z. B. Interviews oder Websiteanalysen, erheben.
Der Prüfungsausschuss legt den/die Zweitgutachter:in fest. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nicht.
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Bearbeitung und Betreuung
Siehe dazu die Anforderungen der Forschungsbereiche auf der Website des IBI:
- Information Behavior
- Information Management
- Information Processing and Analytics
- Information Retrieval
- Wissenschaftsforschung
Das Forschungskolleg (dienstags, 14:15-15:45 Uhr, online) bietet im Semester wöchentliche Beratung in Breakout-Räumen. Schriftliche Materialien für Feedback sind rechtzeitig vor dem Termin an die/den Betreuer:in zu senden. Informationen dazu erhalten Sie über den Moodle-Kurs “Ankündigungen und Mitteilungen am IBI (IBI-Info)”.
Die Betreuung erfolgt durch den/die Erstgutachter:in.
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Abgabe der Arbeit
Einreichung beim Prüfungsbüro in zwei Printexemplaren und als digitale Version (PDF per E-Mail). Bei Fristüberschreitung gilt die Arbeit als nicht bestanden. Verlängerung i.d.R. nur mit ärztlichem Attest. Gemäß der Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten in Abschlussarbeiten sind die Forschungsdaten für mindestens 18 Monate sicher aufzubewahren. Der digitale Anhang ist in der schriftlichen Arbeit zu referenzieren und zu verlinken.
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Begutachtung
Zwei Gutachten werden erstellt. Die beiden Gutachten sind gleichwertig und es wird das arithmetische Mittel aus den beiden vergebenen Noten berechnet. Sollten sich die Gutachten um 2 volle Notenpunkte unterscheiden, wird ein Drittgutachten hinzugezogen.
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Verteidigung - Nur im Master
Mindestens eine Woche vor der Verteidigung erhalten Sie durch das Prüfungsbüro die Gutachten der Arbeiten. Die Gutachtenden dürfen diese nicht direkt an Studierende versenden.
Direktstudium: Vortrag zur Masterarbeit 10-15 Min., Fragen ca. 20 Min., gesamt max. 45 Min.
Fernstudium: Teil 1: Vortrag zur Masterarbeit, 5 Min., Fragen ca. 15 Minuten; Teil 2: Vortrag 5 Min. zu einem Fachthema, das die Prüfer:innen aus drei zuvor abgestimmten Themen wählen, die den Prüfenden im Vorfeld vorgeschlagen werden, Fragen: ca. 15 Min.; gesamt ca. 40 Min.
Verteidigungen sind hochschulöffentlich - die Teilnahme an Verteidigungen von Kommiliton:innen wird empfohlen. Die Note der Verteidigung fließt mit 20 %, die Note der Arbeit mit 80 % in die Modulnote ein.
Das Forschungskolleg: Die Teilnahme ist für BA- und MA-Studierende im Direktstudium verpflichtend (Modul BP8 bzw. MP5). Es findet dienstags 14:15–15:45 Uhr im Semester online statt. Eine Kurzpräsentation ist verpflichtend. Darüber hinaus bietet das Forschungskolleg die Möglichkeit, ein Semester lang mit der betreuenden Forschungsgruppe im engen Dialog zu sein. Eine Einschreibung via AGNES ist nicht notwendig.
4. Themen und Methoden
Themengebiete am IBI
Studierende sind bei der Wahl ihres Themas grundsätzlich frei, solange es sich um ein Forschungsthema aus der Informationswissenschaft oder der Wissenschaftsforschung handelt. Informationen zu den Themen finden sich auf den Webseiten der Forschungsbereiche.
Orientierungshilfen: Hilfreiche Quellen bei der Themenfindung sind die Berliner Handreichungen (ausgewählte Arbeiten), die Liste der Abschlussarbeiten sowie die Themenlisten auf den Webseiten der Forschungsbereiche. Direktstudium: Themenideen müssen im Forschungskolleg vorgestellt werden.
Geeignete Methoden für Bachelorarbeiten
Folgende Methoden sind am IBI verbreitet; auch Methodenkombinationen sind möglich. Die Liste ist nicht abschließend:
- Beobachtung
- Bibliometrische Analyse
- Datenanalyse, z. B. mittels API-Abfrage, Datenbankabfrage und datenanalytischer Auswertung
- Design Research, einschließlich
- Anforderungsanalyse, Konzeptentwicklung von Prototypen oder Mockups und
- Evaluation
- Diskursanalyse
- Dokumentenanalyse
- Evaluation anhand eines Kriterienkatalogs, z. B. für Tools, Informationssysteme oder Metadatenstandards
- Fallstudie
- Inhaltsanalyse
- Interviews oder Fokusgruppen (Bei Bachelorarbeiten liegt der Fokus bei qualitativen
- Methoden in der Regel auf der Darstellung der Kompetenz wissenschaftlichen
- Arbeitens und nicht auf einer vollständigen theoretischen Sättigung. Daher sind
- auch wenige Interviews, etwa drei bis vier, akzeptabel.)
- Methoden des User-Experience-Designs, wie
- Cardsorting, Think Aloud Protocol oder Behavioral Mapping
- Replikationsstudie
- Systematic Review
- Umfrage
Wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn: Jede Abschlussarbeit muss erläutern, warum die Ergebnisse für eine breitere Leser:innenschaft relevant sind; bei einer Fallstudie, die Thema X an einer spezifischen Institution behandelt, muss dieser Mehrwert herausgearbeitet werden. Wenn Diskussion und Fazit ausschließlich Empfehlungen für eine spezifische Institution enthalten, ist der wissenschaftliche Mehrwert nicht hinreichend dargestellt. Das bedeutet, dass Fallstudien, die sich mit dem Thema der Arbeit an einer einzelnen Einrichtung beschäftigen, in der Diskussion und im Fazit stets übertragbare Erkenntnisse herausarbeiten und den wissenschaftlichen Mehrwert als Erkenntnisgewinn für das gesamte Fach herausstellen müssen.
5. Exposé
Es wird empfohlen, im Rahmen des Dialogs mit den Betreuenden ein Exposé abzustimmen. Bei einigen Betreuenden setzt eine Betreuungszusage ein abgestimmtes Exposé voraus.
Mindestanforderungen
- 2 Seiten
- 4 Referenzen aus einschlägiger Fachliteratur
- Einreichung mit angemessenem Vorlauf vor dem Gespräch
Inhalt eines Exposés
- Titelblatt mit Name, Vorname, Matrikelnummer, Studiengang und vorgesehener Titel der Arbeit
- Motivation und Problemstellung: Womit beschäftigen Sie sich und warum ist das relevant?
- Kurze Literaturübersicht: Was gibt es bereits zu diesem Thema?
- Forschungsfrage(n): Welche Frage(n) soll(en) beantwortet werden?
- Methodik: Wie wollen Sie die Frage(n) beantworten?
- Zeitplan: Wann wollen Sie was tun?
- Vorläufige Gliederung
Hinweis zur Kontaktaufnahme: Das Exposé ist per E-Mail an die/den gewünschten Betreuer:in bitte unter Angabe von Studiengang und Thema zu senden. Bitte nutzen Sie eine E-Mail-Adresse der HU; Anfragen von privaten Adressen werden nur in Ausnahmefällen, z. B. bei bereits erfolgter Exmatrikulation, beantwortet
6. Forschungsdaten und Datenmanagementplan (DMP)
Das IBI legt großen Wert auf transparentes und nachvollziehbares Datenmanagement. Die Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten in Abschlussarbeiten des Instituts ist verbindlich zu beachten.
Die Forschungsdaten sind den Gutachtenden zugänglich zu machen. Ein Datenmanagementplan wird empfohlen.
Was muss bereitgestellt werden?
- Alle erhobenen oder nachgenutzten Forschungsdaten in nachvollziehbarer, systematischer Form (dazu gehören bei Interviews z. B. auch Leitfaden, Einverständniserklärung und Codebuch)
- Klare Benennung der Dateien mit Bezug zu den Textstellen in der Arbeit
- Zugangsinformation zu den Daten (z. B. Link auf die HU-Box)
Speicherort und Zugang
- Empfohlen wird die HU-Box als Speicherort.
- Die Gutachter:innen benötigen für die Dauer der Begutachtung den Zugriff auf den Speicherort.
- Forschungsdaten unterliegen den Datenschutzrichtlinien der HU Berlin.
- Sensible Daten (z. B. aus Interviews) werden vertraulich behandelt.
- Bei Erhebungen mit menschlichen Teilnehmenden: informierte Einwilligung ist einzuholen.
7. Aufbau und formale Anforderungen
Bestandteile der Arbeit
Typische Bestandteile einer Abschlussarbeit, die jedoch nicht zwingend in dieser Form als Kapitelüberschriften erscheinen müssen, sind:
- Titelseite (Name, Matrikelnummer, Gutachter:innen, Titel)
- Inhaltsverzeichnis
- Ggf. Abbildungs-, Abkürzungs- und Tabellenverzeichnis
- Kurzzusammenfassung
- Einleitung - Relevanz des Themas, Zielgruppe, Forschungsfrage
- Hintergrund - Forschungsstand, Theorien, Definitionen
- Methode - Begründung, Beschreibung, Durchführung
- Ergebnisse - sachliche Darstellung ohne Interpretation
- Diskussion - Einordnung, Interpretation, Limitationen
- Fazit und Ausblick - Zusammenfassung, offene Fragen, ggf. Empfehlungen
- Literaturverzeichnis (unter Nutzung eines etablierten Zitationsstils)
- Digitaler Anhang: Forschungsdaten inkl. Zugangsinformation (z. B. Link auf die HU-Box)
- Anhang: Datenmanagementplan (DMP)
- Anhang: Ggf. KI-Offenlegung (bei Nutzung von KI-Assistenz)
- Anhang: Selbstständigkeitserklärung
Formatierungsempfehlungen
| Vorgabe | Wert |
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Schriftgröße |
11 pt |
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Zeilenabstand |
1,15 oder 1,25 |
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Zitierweise |
z. B. nach dem Publication Manual of the American Psychological Association (APA) |
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Sprache |
Deutsch oder Englisch |
KI-Assistenten: Wir empfehlen die Orientierung an den Empfehlungen zu KI in Forschung und Lehre. Offenzulegen sind: Tool, Version, Zweck (z. B. Übersetzung, Grafikerstellung). Nicht deklarierte KI-Nutzung gilt als Täuschungsversuch und wird ohne Benotung an den Prüfungsausschuss weitergegeben, ebenso wie Plagiate und Selbstplagiate.
8. Verteidigung
Die Verteidigung ist für alle Masterarbeiten und Abschlussarbeiten in der Laufbahnprüfung verpflichtend. Im Direktstudium findet die Verteidigung nur auf begründeten Antrag nicht in Präsenz statt.
Gutachteneinsicht: Die Kandidat:innen erhalten die Gutachten im Regelfall zwei, mindestens jedoch eine Woche vor der Verteidigung und können diese zur Vorbereitung nutzen.
9. Betreuer:innen und Kontakt
Jede Abschlussarbeit wird von zwei Personen begutachtet: einer/einem Erstgutachter:in, die/der in der Regel die Betreuung übernimmt, und einer/einem unabhängigen Zweitgutachter:in. Mindestens eine:r der Prüfer:innen muss Professor:in sein; mindestens eine:r muss dem IBI angehören.
Direktstudium: Die/den Zweitgutachter:in legt i. d. R. der Prüfungsausschuss fest. Eigene Vorschläge für Zweitgutachter:innen sind möglich, müssen aber vorab mit der jeweiligen Person abgesprochen werden.
Fernstudium: Studierende müssen die/den Erst- und die/den Zweitgutachter:in selbst kontaktieren.